Der Unmut im Reiseland Dänemark für Hundehalter

In Dänemark wurde zum 1. Juli 2010 ein scharfes Hundegesetz verabschiedet und in Kraft getreten, welches auch für Touristen gilt. Seitdem erscheinen jährlich diverse  mehr oder weniger emotional angehauchte Berichte um uns auf Misstände hierzu hinzuweisen.

Wer ein bisschen im Netz googelt und auch Quellen fragt wie correctiv.org wird merken, dass mittels Framing und Stimmungsmache einiger Organisationen ein restlos verzerrtes Bild gezeichnet wird.

Die Zahl der Hunde, die angeblich seit Einführung des Gesetzes getötet worden sein sollen, ist nach Behördenangaben übertrieben. Es poppen immer die gleichen Fälle bei uns auf und suggerieren so, dass es für den Hundehalter in Dänemark absolut bitter aussieht.

Hier die Fakten: Die Haltung, Einfuhr und Zucht bestimmter Hunde in Dänemark ist verboten. Betroffen davon sind die Rassen:
Pitbull Terrier,
Tosa Inu,
Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Fila Brasileiro,
Dogo Argentino,
Amerikanische Bulldogge,
Boerboel,
Kangal,
Zentralasiatischer Owtscharka,
Kaukasischer Owtscharka,
Südrussischer Owtscharka,
Tornjak,
Sarplaninac.

Wer da drüber schaut, erkennt durchaus die ein oder andere Rasse die in Deutschland und der Schweiz so ihre behördlichen Auflagen und Verbote auch kennt. 

Auch Kreuzungen sind mit diesen Rassen verboten, das gilt auch für Urlauber die mit diesen Hunden zu Besuch kommen. Hunde dieser Rassen die auf der Durchreise sind, dürfen durchfahren, so lange sie den Wagen nicht verlassen. 

Soweit so gut.

Die Dänische Polizei darf diese Hunderassen beschlagnahmen und töten lassen. D.h. wenn ein Hundehalter gegen dieses Gesetz verstösst, die Gemeinde das bemerkt und die Hunde beschlagnahmt, so sterben diese.

Frage: wer trägt nun hierfür die Verantwortung? Die Polizei, die diesen Verstoss nachgeht oder der uneinsichtige Hundehalter, der im Verborgenen sich dennoch eine verbotenen Rasse kauft?

Wir reden von 10 Jahren Gesetz! Das dürfte jetzt jeder dort Lebende kennen und begibt sich bewusst ausserhalb geltenden Rechts beim Kauf so eines Hundes.

Das besagte im Übrigen auch, dass alle diese Rassen die damals noch lebten, ohne wenn und aber am Leben blieben! Es wurde nichts eingeschläfert, nur weil auf einmal der Hund auf der Verbotsliste stand. Es gab Auflagen. So wie wir sie in der Schweiz und in Deutschland mit den diversen Eingruppierungen auf Listen kennen. Oder eben dann auch kennen lernen, wenn wir mit unseren Hunden jeglicher Rasse insgesamt behördlich Auffallen und somit Auflange bekommen. Das gibt es in Dänemark auch und auch dort gilt als ultima ratio das Einschläfern von Hunden!
 
Das passiert nun in Dänemark auch hier und da. Aber jedes Mal triggert das fanatische Tierschützer mit grosser medialer Lobby, die per Definition jedes Tierleben über das der Menschen stellen und starten ihre hasserfüllten Kampagnen und schreien nach der Befreiung des Hundes, den es betrifft.

Ich möchte sensibilisieren, dass nicht jeder mediale Fall ein unbescholtener Hund ist und denke wir sollten mit Augenmass und Sachverstand den Themen uns nähern. Jeder Hund der auf Grund menschlichen Versagen eingeschläfert werden muss ist einer zu viel. Aber wir können nicht jeden Hund, der eine Gefahr für sich und andere geworden ist, weitervermitteln. 

Gesetze die zum Schutz aller Beteiligten erlassen wurden, gilt es durchzusetzen und es liegt an uns Hundehaltern dafür zu sorgen, dass ein Hund nie Gegenstand so einer Diskussion um Leben und Tod wird. 
Hier der englischspachige Link zum Dänischen Gesetz für uns Touristen:  https://www.foedevarestyrelsen.dk/english/ImportExport/Travelling_with_pet_animals/Pages/The-Danish-dog-legislation.aspx