Kantonale Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

Jedes Jahr freuen wir uns auf den Frühling zusammen mit den Hunden.

Aber, gerade dann kommt es an vielen Orten zu Einschränkungen des Freilaufs. 

Denn unsere Hunde stören oftmals durch ihre blosse Anwesenheit empfindlich die Flora und Fauna in Wald und Wiesen. Somit obliegt es an uns sich darüber zu informieren, was in unserem Kanton gilt und wenn wir verreisen, was dort zu beachten ist. Denn Unterschiede sind gross und in vielen Bereichen ist als Höchststrafe der Abschuss des geliebten Vierbeiners möglich. 

In diesem aktuellen Blogeintrag sind die derzeitigen Bestimmungen gut zusammengefasst. Legen den jedem ans Herz hier einen Blick reinzuwerfen.

 https://www.hundeherz.ch/fachbeitrag/kantonale-leinenpflicht-w%C3%A4hrend-der-brut-und-setzzeit

Ausserdem hat die Tier im Recht Stiftung auf ihrer homepage immer die aktuellen Hundeverordnungen inkl. Erklärungen parat.

https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/

Es steht ausser Frage, können wir nicht immer und überall alles wissen. Aber, wir können uns vor Antritt einer Reise in einen anderen Kanton kurz vergewissern und so dafür zu sorgen, geht von unseren Vierbeinern keine Gefahr aus. Ausserdem ist es ja recht einfach sich für den eigenen Kanton zu informieren. 


Grundsätzlich gilt: ist der Hund nicht zu 100% abrufbar in Stadt, Wald oder Wiese, gilt die Leinenpflicht IMMER. Schleppleinen und ähnliches geben einen grossen Radius vor und helfen nur dann, wenn das ENDE sicher in der Hand des Hundebesitzers gehalten wird und der Hund mit einem guten Geschirr geführt wird. 
 

Wünsche allen einen schönen Start ins Frühjahr.....